Die Zinsfestschreibung umfasst den Zeitraum, für den die Konditionen von der jeweiligen Hypothekenbank garantiert werden.
In Zeiten niedriger Zinsen ist es daher ratsam, sich den Niedrigzins durch die Wahl einer möglichst langfristigen Zinsfestschreibung zu sichern. Bei einer Hypothekenbank werden die Darlehen mit einem Festzins angeboten. Der Darlehensnehmer hat hier die Chance zwischen Zinsfestschreibungen bis hin zu 20 Jahren zu wählen, in einigen Fällen ist auch eine Zinsfestschreibung für die volle Zeit des Darlehens möglich. Gegenüber dem variablen Zins hat man mit einer Zinsfestschreibung die Möglichkeit seine finanzielle Belastung langfristig sicher kalkulieren zu können. Bei den meisten Darlehen die für den Bau oder Kauf einer Immobilie aufgenommen werden erfolgt eine Zinsfestschreibung. Hierbei handeln sowohl Darlehensnehmer wie auch Geber gleichermaßen vom einen festen Zinssatz aus, der dann für eine bestimmte Zeit, die in den meisten Fällen eine Dauer von fünf bis zwanzig Jahre dauert aus. Innerhalb dieser Zeit kann sich der Zinssatz nicht verändern, auch wenn hier auf dem Markt Schwankungen eintreten. Das Darlehen kann während diesem Zeitraum weder vom Kreditgeber noch vom Kreditnehmer gekündigt werden, die einzige Ausnahme ist eine Zinsfestschreibung für einen Zeitraum, der über zehn Jahre hinausgeht. Ist dies der Fall, so kann der Darlehensnehmer binnen einer Dauer von sechs Monaten den Vertrag kündigen. Nach Ablauf der Zinsfestschreibung trägt allein der Darlehensnehmer das Risiko seiner Zinsveränderungen. Nach dem Ablauf der Zinsfestschreibung kann der Darlehensnehmer die Bank wechseln, oder den Zinssatz neu definieren. Wenn die Zinsfestschreibung ausläuft, wird das Darlehen in aller Regel mit einem variablen Zins weitergeführt. Es kann aber ja nach Vertragsgestaltung dann fällig werden, falls ein Angebot zur Anschlussfinanzierung nicht angenommen wird. Mit dem Auslaufen der Zinsfestschreibung bei einer ungünstigen Zinsentwicklung kann die Rate deutlich über höher als bisher ausgestaltet sein. Tritt dieser Fall ein und die Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers reicht nicht mehr aus, so ist hier dessen Immobilie in Gefahr. Grundsätzlich sollte man als Kunde in den Zeiten eines niedrigen Zinssatzes bestrebt sein, hier eine möglichst lange Festschreibungsfrist zu vereinbaren. Mit einer steigenden Länge dieser Frist wird das Risiko für die Bank größer da bei einer langen Festschreibungsfrist der Zinssatz höher liegt als es bei kurzen der Fall ist. Üblich sind hier Fristen mit einer Dauer von fünf, zehn und in machen Fällen auch teilweise fünfzehn Jahren. Sollte man nach Ablauf dieser Frist eine Umschuldung anstreben, so ist es ratsam sich hier bei mehreren Banken über die jeweiligen Konditionen zu informieren und kann somit auch durch diese Anschlussfinanzierung einen besseren Zinssatz erzielen.